Mitglied werden


Folgende Mitgliedschaften können in der Narrenzunft Großerlacher Schelmenbuckel e.V. beantragt werden: 

 

Aktive Mitgliedschaft: Aktive Mitglieder sind Hästräger und die Mitglieder des Zunftrats. Das erste Jahr der aktiven Mitgliedschaft als Hästräger ist ein Probejahr. 

 

Passive Mitgliedschaft: Mitglieder, die sich nicht aktiv am vereinsgeschehen beteiligen möchten, trotzdem aber die Ziele und Aufgaben der Narrenzunft unterstützen. 

 

Familienmitgliedschaft: Die Familienmitgliedschaft umfasst alle Eltern-Kind- Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche (gemischt geschlechtliche) und gleich geschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehende mit ledigen Kindern im Haushalt. Einbezogen sind neben leiblichen Kindern auch Stiel-, Pflege- und Adoptivkinder unter 18 Jahren. Für Kinder / Jugendliche erlischt die Familienmitgliedschaft automatisch mit dem 18. Lebensjahr. 

 

Juniormitgliedschaft: Minderjährige unter 18 Jahre. Grundlage ist die schriftliche Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter. 

 

Ehrenmitgliedschaft: Durch Beschluss des Zunftrates können Personen, die sich um die Pflege und Förderung des fastnachtlichen und schwäbischen Brauchtums besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.